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Ab 16.08.2021: 3G-Nachweis für den Sport im Innenbereich erforderlich

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass ab dem 16.08.2021 eine Abkehr von der reinen Betrachtung der Inzidenzwerte erfolgt und stattdessen die Verpflichtung zum Nachweis der 3 G wieder eingeführt wird. Für Euch als Mitglieder des WOFit Sportparks bedeutet das, dass wir verpflichtet sind, Euren Nachweis zu „genesen“, „geimpft“ oder „getestet“ am Empfang zu kontrollieren. Bitte führt die entsprechenden Nachweise digital oder in Papierform mit Euch. Unsere Kurse im Freien sind von der 3G-Regel ausgenommen. Vielen Dank für Eure Mithilfe!  

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